IT-Förderung für KMU 2026 — Zuschüsse Digitalisierung Sachsen-Anhalt

IT-Förderung für KMU 2026: Zuschüsse, go-digital & Sachsen-Anhalt

Jedes Jahr lassen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland Millionen Euro an Fördergeldern für IT und Digitalisierung liegen — aus Unwissenheit, Zeitdruck oder weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Programme 2026 tatsächlich relevant sind, was konkret förderfähig ist und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Warum so viele KMU Fördergelder liegen lassen

Laut Erhebungen verschiedener Wirtschaftsverbände kennt ein großer Teil der deutschen KMU die für sie relevanten Förderprogramme schlicht nicht. Andere wissen zwar davon, scheuen aber den Aufwand: Antragsformulare, Verwendungsnachweise, Bewilligungsbescheide — das klingt nach Bürokratie, die man als kleines Unternehmen kaum stemmen kann, wenn das Tagesgeschäft ohnehin schon viel Zeit kostet.

Dazu kommt ein gravierender Timing-Fehler: Viele Inhaber investieren erst in neue IT-Systeme und fragen danach beim Steuerberater oder der IHK, ob es dafür Förderung gibt. Die Antwort lautet dann regelmäßig Nein — denn fast alle öffentlichen Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt wird. Wer die Rechnung bereits bezahlt hat, geht leer aus, egal wie förderwürdig das Projekt war.

Dabei sind die Beträge, die KMU entgehen, alles andere als Kleingeld. Zuschüsse von 30 bis 50 Prozent auf Beratungsleistungen oder IT-Investitionen können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren. Für einen Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitern, der seine Prozesse digitalisieren möchte, ist das ein echter Unterschied.

Der Weg zu Fördergeldern ist in der Tat mit etwas Aufwand verbunden — aber bei Weitem nicht so unüberwindbar, wie es oft befürchtet wird. Der Schlüssel liegt darin, früh anzufangen, also bevor ein konkretes IT-Projekt in die Umsetzung geht, und die richtigen Ansprechpartner zu kennen.

Bundesweite Förderprogramme 2026

Auf Bundesebene gibt es mehrere Programme, die sich speziell an KMU richten und IT-Maßnahmen direkt fördern. Die wichtigsten im Überblick:

go-digital: Beratungsförderung für IT-Sicherheit und Digitale Prozesse

Das Bundesprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist eines der bekanntesten und am unkompliziertesten zugänglichen Förderprogramme für KMU. Es fördert Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen — also nicht die Investition selbst, sondern die Planung und Begleitung durch einen qualifizierten IT-Berater.

Das Programm gliedert sich in verschiedene Module, von denen für IT-Fragen vor allem zwei relevant sind:

  • Modul IT-Sicherheit: Beratung zu Sicherheitskonzepten, Schwachstellenanalysen, Schutzmaßnahmen und Notfallplänen. Gerade im Kontext der gestiegenen Cyberbedrohungen und NIS2-Anforderungen ist dieses Modul 2026 besonders gefragt.
  • Modul Digitale Prozesse: Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe — von der digitalen Auftragsbearbeitung über ERP-Einführungen bis hin zur Prozessautomatisierung.

Förderhöhe und Förderquote: go-digital fördert bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Der Beratungstag wird mit einem Tagessatz von bis zu 1.100 Euro (netto) gefördert, bei maximal 30 Tagen pro Modul. Das ergibt einen maximalen Förderbetrag von bis zu 16.500 Euro je Modul — also theoretisch bis zu 33.000 Euro, wenn zwei Module gleichzeitig genutzt werden.

Förderfähige Unternehmen: Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 20 Mio. Euro, die ihren Betriebssitz in Deutschland haben und nicht Teil eines größeren Konzerns sind.

Antragsweg: Der Antrag läuft nicht direkt über das BMWK, sondern über ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Das heißt: Sie suchen sich zunächst einen go-digital-autorisierten Berater (auf der BMWK-Website gibt es eine Suchmaschine), der dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag stellt und das Projekt abwickelt. Die Hürde für den Antragsteller ist dadurch deutlich niedriger als bei klassischen Zuschussanträgen.

Ein wichtiger Punkt: go-digital deckt nur Beratungsleistungen ab, keine Hard- oder Software-Investitionen. Wer also neue Server kaufen oder eine Nextcloud-Infrastruktur aufbauen will, braucht dafür ein anderes Programm.

KfW Digitalisierungskredit: Investitionsfinanzierung zu günstigen Konditionen

Für investive Maßnahmen — also tatsächliche Anschaffungen von Hard- und Software, Lizenzen, IT-Infrastruktur — ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW eine interessante Option. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, keinen direkten Zuschuss. Der Unterschied ist wichtig: Sie bekommen das Geld nicht geschenkt, zahlen aber deutlich günstigere Zinsen als bei einem normalen Bankkredit — und profitieren unter Umständen von tilgungsfreien Anlaufjahren.

Das Programm ist besonders sinnvoll, wenn Sie größere IT-Investitionen planen, die sich nicht vollständig aus dem laufenden Cashflow finanzieren lassen. Digitalisierungsvorhaben wie der Aufbau einer eigenen Cloud-Infrastruktur, die Einführung von KI-gestützten Prozessen oder die Modernisierung des Rechenzentrums können hier gefördert werden.

Konditionen (Stand 2026, grob): Kreditbeträge zwischen 25.000 Euro und mehreren Millionen Euro sind möglich. Die Zinsen liegen je nach Risikoklasse und Marktlage deutlich unter dem regulären Marktzins. Die konkreten Konditionen werden immer mit der Hausbank verhandelt, die den Antrag an die KfW weiterleitet.

Antragsweg: Nicht direkt bei der KfW, sondern ausschließlich über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner (Durchleitungsprinzip). Die Bank prüft Bonität und Projektqualität, reicht dann den Antrag weiter. Dieser Weg schützt die KfW vor Ausfallrisiken und ist für KMU mit solider Bonität gut funktionierbar.

Regionale Digitalförderprogramme als Ergänzung

Neben den Bundesprogrammen haben viele Bundesländer eigene Förderprogramme aufgelegt, die oft einfacher und schneller zugänglich sind. Bayern etwa betreibt mit dem Digitalbonus Bayern ein Zuschussprogramm, das kleine Unternehmen direkt beim Kauf von Software, IT-Sicherheitslösungen oder Digitalisierungstools unterstützt — mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent auf Investitionen bis zu 50.000 Euro.

Solche Länderprogramme existieren in verschiedenen Formen in nahezu allen Bundesländern. Sie unterscheiden sich erheblich in Höhe, Förderfähigkeit und Antragsverfahren. Wer in Sachsen-Anhalt ansässig ist, sollte nicht die bayerischen Programme, sondern die Landesprogramme der IB Sachsen-Anhalt in den Blick nehmen — dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Förderung von NIS2-Compliance und IT-Sicherheitsmaßnahmen

Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes ist IT-Sicherheit nicht nur eine betriebliche Notwendigkeit, sondern für viele Unternehmen auch eine gesetzliche Pflicht geworden. Einige Bundesländer haben darauf reagiert und eigene Förderprogramme oder Förderanteile aufgelegt, die Sicherheitsmaßnahmen explizit einschließen.

Im Rahmen des Bundesprogramms go-digital ist das Modul IT-Sicherheit ohnehin förderfähig. Darüber hinaus gibt es Fördertöpfe auf Länderebene, die Pentests, Schwachstellenanalysen oder die Erstellung von Sicherheitskonzepten bezuschussen. Die Landesprogramme variieren stark — es lohnt sich, bei der IHK oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslandes anzufragen, welche NIS2-spezifischen Förderungen aktuell verfügbar sind.

In Sachsen-Anhalt können bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EFRE-Förderprogramms für digitale Transformation beantragt werden, sofern sie in ein breiteres Digitalisierungsvorhaben eingebettet sind.

Förderung in Sachsen-Anhalt: Was Unternehmen hier nutzen können

Sachsen-Anhalt ist als Bundesland mit vergleichsweise kleinen Unternehmensstrukturen auf öffentliche Förderung angewiesen und bietet KMU deshalb einige interessante regionale Förderinstrumente an.

IB Sachsen-Anhalt: Zentraler Ansprechpartner für Landesförderung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die zentrale Förderbank des Landes und bündelt ein breites Spektrum an Förderprogrammen für Unternehmen. Für KMU im Bereich Digitalisierung sind vor allem die Programme relevant, die unter dem Dach der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt laufen.

Die IB verwaltet sowohl Zuschuss- als auch Darlehensprogramme. Für IT-Investitionen und Digitalisierungsvorhaben gibt es Programme, die Ausgaben für Hard- und Software, externe Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter fördern können. Die konkreten Konditionen und verfügbaren Mittel ändern sich im Laufe der Förderperiode — eine Anfrage direkt bei der IB oder über die Wirtschaftsförderung Sachsen-Anhalt (WFSA) ist der zuverlässigste Weg, um den aktuellen Stand zu erfahren.

Wichtig zu wissen: Die IB Sachsen-Anhalt führt auch Beratungsangebote für Fördermittelinteressenten durch und kann Ihnen helfen, das passende Programm für Ihr Vorhaben zu identifizieren — eine kostenlose Erstberatung ist durchaus möglich und sinnvoll.

EFRE-Mittel für Digitalisierung: EU-Fördergelder in der Region

Ein erheblicher Teil der Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt wird durch EU-Strukturfondsmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert. In der aktuellen EU-Förderperiode (2021–2027) fließen EFRE-Mittel auch in die digitale Transformation von Unternehmen im Land.

Im Rahmen des EFRE-Programms Sachsen-Anhalt können Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in Digitalisierung, Innovation und Modernisierung erhalten. Das schließt IT-bezogene Vorhaben ein, sofern sie einen klaren wirtschaftlichen Nutzen und Innovationscharakter haben. Die Förderquoten liegen je nach Programm und Unternehmenstyp typischerweise zwischen 30 und 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens.

Der Antragsweg für EFRE-Programme in Sachsen-Anhalt läuft in der Regel über die IB Sachsen-Anhalt. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern, weshalb eine frühzeitige Antragstellung besonders wichtig ist. Auf keinen Fall sollten Sie mit dem Vorhaben beginnen, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Neben den investiven EFRE-Mitteln gibt es in Sachsen-Anhalt auch Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsberatung über den Europäischen Sozialfonds (ESF), der unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen im digitalen Bereich fördert. Auch IT-Schulungen für Mitarbeiter können damit anteilig bezuschusst werden.

Für KMU in Sachsen-Anhalt gilt daher: Die Kombination aus Bundesprogrammen wie go-digital und Landesprogrammen über die IB kann in günstigen Fällen zu einer sehr hohen Gesamtförderquote führen. Es lohnt sich, beide Ebenen systematisch zu prüfen, bevor eine größere IT-Investition ansteht.

Was ist typischerweise förderfähig?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Was genau kann ich eigentlich fördern lassen? Die Antwort hängt stark vom jeweiligen Programm ab, aber es gibt Bereiche, die quer durch viele Programme als förderfähig anerkannt werden.

IT-Sicherheit: Pentest, Schwachstellenanalyse, Sicherheitskonzept

Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind in fast allen Digitalisierungsprogrammen explizit förderfähig. Das beginnt bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts, das Ihre Infrastruktur analysiert und konkrete Schutzmaßnahmen empfiehlt. Dazu kommen technische Maßnahmen wie Firewalls, sichere Authentifizierungssysteme (MFA), Intrusion-Detection-Systeme und Backup-Lösungen.

Besonders relevant: Penetrationstests und Schwachstellenanalysen. Ein manuell durchgeführter Pentest durch einen zertifizierten IT-Sicherheitsspezialisten deckt Lücken in Ihrer Infrastruktur auf, bevor Angreifer sie ausnutzen können. Über das go-digital-Modul IT-Sicherheit oder entsprechende Landesprogramme kann ein erheblicher Teil dieser Kosten gefördert werden. Da NIS2 viele Unternehmen ohnehin dazu zwingt, ihre Sicherheitslage zu dokumentieren, ist ein Pentest aktuell doppelt sinnvoll: als tatsächliche Schutzmaßnahme und als Fördermaßnahme.

Cloud-Migration und eigene Infrastruktur

Die Migration von Daten und Prozessen in eine Cloud-Umgebung ist ein klassisches Digitalisierungsvorhaben und in vielen Programmen förderfähig. Das gilt sowohl für die Nutzung externer Cloud-Dienste als auch für den Aufbau einer eigenen Cloud-Infrastruktur — etwa mit Nextcloud auf einem eigenen oder gemieteten Server.

Gerade für Unternehmen, die aus Datenschutzgründen keine externen US-amerikanischen Cloud-Anbieter nutzen wollen oder dürfen, ist eine Nextcloud-Eigeninstallation eine attraktive Alternative. Die Beratung bei der Einführung und der Aufbau der Infrastruktur können über go-digital (Beratungsanteil) und ergänzende Investitionsprogramme (Hardware/Lizenzen) kombiniert gefördert werden.

KI-Implementierung und Prozessautomatisierung

KI-Anwendungen sind 2026 in vielen Förderprogrammen explizit oder implizit förderfähig — das Thema ist politisch gewollt und entsprechend gut mit Fördermitteln hinterlegt. Das schließt ein:

  • Beratung zur KI-Strategie und sinnvollen Einsatzfeldern im Unternehmen
  • Implementierung von KI-gestützter Prozessautomatisierung (z. B. automatisierte Dokumentenverarbeitung, KI-gestützter Kundenservice)
  • Einrichtung und Betrieb lokaler KI-Modelle (lokale LLMs auf eigener Hardware), die ohne externe API-Abhängigkeit genutzt werden können
  • Integration von KI-Werkzeugen in bestehende Geschäftsprozesse

Für KMU, die datensensible Branchen bedienen (Recht, Gesundheit, Finanzen), sind lokal betriebene KI-Lösungen besonders interessant — und die Förderung deckt in vielen Fällen sowohl die Beratungsleistung als auch Hardware-Investitionen ab.

IT-Schulungen und Security-Awareness

Der menschliche Faktor ist nach wie vor die häufigste Einfallspforte für Cyberangriffe. Phishing-Mails, Social-Engineering-Angriffe, unsichere Passwörter — das alles lässt sich durch gezielte Schulungen deutlich eindämmen. Security-Awareness-Trainings und allgemeine IT-Schulungen für Mitarbeiter sind über ESF-Programme und einzelne Länderprogramme förderfähig.

In Sachsen-Anhalt fördert das Land Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen — auch wenn der Fokus auf digitalen Kompetenzen liegt. Eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit oder dem BMAS-Programm WeGebAU lohnt sich.

Netzwerkinfrastruktur

Modernes strukturiertes Verkabelungsnetz, WLAN-Infrastruktur, Netzwerksegmentierung (VLANs), Firewall-Hardware — all das fällt unter IT-Infrastruktur und ist in investiven Förderprogrammen grundsätzlich förderfähig. Wichtig ist, dass die Maßnahme einem konkreten Digitalisierungsziel dient und nicht nur als allgemeine Instandhaltung beschreibbar ist. Eine gute Dokumentation des betrieblichen Nutzens ist hier entscheidend.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antragsprozess klingt komplizierter als er ist — wenn man die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht.

  1. Vorhaben definieren: Was genau wollen Sie umsetzen? Ein konkretes IT-Projekt mit klarem Umfang, Ziel und Kostenplan ist die Voraussetzung für jeden Förderantrag. Je genauer die Planung, desto einfacher der Antrag.
  2. Förderprogramm identifizieren: Prüfen Sie, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen. Bundesweite Programme (go-digital, KfW), Landesprogramme (IB Sachsen-Anhalt) und ggf. EU-Programme können sich ergänzen. Nutzen Sie dafür Beratungsangebote der IHK, der IB oder von zertifizierten Beratern.
  3. Beratung einholen — VOR dem Start: Holen Sie sich professionelle Beratung, bevor Sie irgendetwas beauftragen oder kaufen. Bei go-digital ist der autorisierte Berater ohnehin Teil des Prozesses. Bei anderen Programmen lohnt sich eine unabhängige Förderberatung.
  4. Antrag stellen: Je nach Programm läuft der Antrag über ein Online-Portal, die Hausbank oder einen Berater. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Unternehmensdarstellung, Kostenplan, ggf. Angebote von Dienstleistern, Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse.
  5. Bewilligung abwarten: Dieser Schritt ist nicht verhandelbar. Starten Sie die Maßnahme erst, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Eine vorzeitige Investition führt automatisch zum Verlust des Förderanspruchs — das ist der am häufigsten begangene Fehler.
  6. Maßnahme umsetzen und Belege sammeln: Nach Bewilligung können Sie die Investition starten. Sammeln Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Nachweise sorgfältig — diese benötigen Sie für den Verwendungsnachweis.
  7. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der Förderstelle nachweisen, dass die Mittel zweckgemäß verwendet wurden. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (bei Zuschussprogrammen) oder die Tilgungsstundung (bei Krediten).
Wichtigste Regel: Niemals vor Bewilligung investieren! Wer Rechnungen bezahlt, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt, verliert den Förderanspruch — rückwirkend gibt es keine Ausnahmen.

Was KMU für die Förderung mitbringen müssen

Nicht jedes Unternehmen und jedes Vorhaben ist automatisch förderfähig. Die wichtigsten Grundvoraussetzungen im Überblick:

Unternehmensgröße und -typ

Die EU-Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gilt für die meisten Programme als Maßstab: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro. Einzelne Programme wie go-digital legen noch strengere Grenzen an (unter 100 Mitarbeiter, unter 20 Mio. Euro Umsatz). Konzerntöchter oder Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Anteil eines Großunternehmens sind häufig ausgeschlossen.

Betriebssitz und wirtschaftliche Tätigkeit

Für Bundesprogramme reicht ein Betriebssitz in Deutschland. Für Landesprogramme in Sachsen-Anhalt muss der Betrieb seinen Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte im Bundesland haben. Eine rein wirtschaftliche Tätigkeit (kein Start-up in der Vorgründungsphase) ist in der Regel Voraussetzung.

Bonität und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Unternehmen in Insolvenz oder mit erheblichen Steuerschulden sind nicht förderfähig. Eine solide wirtschaftliche Basis — nachgewiesen durch Jahresabschlüsse und ggf. Bankauskunft — ist Voraussetzung, insbesondere für Kreditprogramme.

Klarer betrieblicher Nutzen des Vorhabens

Das geplante IT-Vorhaben muss einem klar definierten betrieblichen Zweck dienen. Reine Instandhaltung oder der Austausch von Geräten ohne Digitalisierungscharakter wird nicht gefördert. Je konkreter Sie den Nutzen für Ihr Unternehmen beschreiben können — Effizienzgewinn, Umsatzpotenzial, Sicherheitssteigerung — desto besser steht Ihr Antrag.

Keine Doppelförderung

Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht aus mehreren Förderprogrammen mehr als 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Kombinationen verschiedener Programme sind möglich, müssen aber transparent gegenüber allen beteiligten Förderstellen kommuniziert werden.

Unser Tipp: Wenn Sie ein IT-Vorhaben planen — egal ob Pentest, Cloud-Migration, KI-Einführung oder Netzwerkmodernisierung — sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir helfen Ihnen, das passende Förderprogramm zu identifizieren und den Antragsprozess vorzubereiten. Als IT-Beratungsunternehmen mit Sitz in Magdeburg kennen wir die regionalen Förderlandschaft in Sachsen-Anhalt aus der Praxis.

Steffen Huntscha

IT-Berater & Gründer · Koreva eG

Cisco-zertifizierter Netzwerk- & Security-Spezialist (CCNA/CCNP), BSI-zertifizierter Security-Risk-Check-Berater. Arbeitet seit Jahren produktiv mit KI — auch lokal auf eigener GPU-Infrastruktur.

Häufige Fragen

Grundsätzlich sind KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro förderfähig. Die genauen Kriterien unterscheiden sich je nach Programm: go-digital richtet sich an Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und unter 20 Mio. Euro Jahresumsatz. KfW-Programme gelten bis zur EU-KMU-Schwelle. Landesprogramme in Sachsen-Anhalt können zusätzliche Anforderungen stellen, etwa einen Betriebssitz im Bundesland. Freie Berufe, Landwirtschaft und bestimmte Branchen sind bei einigen Programmen ausgeschlossen — das sollten Sie vorab prüfen.

Die Bearbeitungszeiten variieren stark: Beim Bundesprogramm go-digital beginnt die Abwicklung über zugelassene Beratungsunternehmen, was den Prozess beschleunigt — hier können erste Maßnahmen nach wenigen Wochen starten. EFRE-Anträge in den Bundesländern dauern typischerweise zwei bis fünf Monate. KfW-Kredite sind oft schneller genehmigt, da sie über Hausbanken laufen. Wichtig: Beginnen Sie keine Investition vor der schriftlichen Bewilligung, sonst verfällt der Förderanspruch vollständig.

Nein — das ist der häufigste und teuerste Fehler. Rückwirkende Förderung ist bei nahezu allen öffentlichen Förderprogrammen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Antrag muss gestellt und bewilligt werden, bevor Sie den Auftrag vergeben oder Rechnungen bezahlen. Ausnahme: einige wenige Beratungsleistungen, die als Vorstufe zur Antragstellung gelten. Im Zweifelsfall immer zuerst die Förderstelle kontaktieren.

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Zunächst sollten Sie den Ablehnungsbescheid genau lesen: Oft lassen sich formale Mängel beheben und ein überarbeiteter Antrag einreichen. Bei inhaltlichen Ablehnungen können alternative Programme infrage kommen — etwa andere Fördertöpfe auf Landes- oder Bundesebene. Außerdem besteht in vielen Fällen ein Widerspruchsrecht. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Förderberater hinzuzuziehen, der den Antrag prüft und ggf. optimiert.

Förderantrag vorbereiten

Wir beraten Sie welche Förderprogramme für Ihre geplante IT-Investition in Frage kommen — und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.