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Was eine Cyberversicherung abdeckt
Im Grundsatz deckt eine Cyberversicherung drei Bereiche ab:
- Eigenschäden: Kosten für IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Benachrichtigung betroffener Personen nach einem Datenschutzvorfall
- Drittschäden: Ansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern, deren Daten bei einem Angriff kompromittiert wurden
- Krisenmanagement: PR-Kosten, Anwaltskosten, Kommunikationsberatung nach einem Vorfall
Manche Policen decken zusätzlich Lösegeld-Zahlungen bei Ransomware ab — was in der Praxis umstritten ist und zunehmend aus Policen gestrichen wird.
Warum Versicherer im Schadensfall ablehnen
Die häufigsten Ablehnungsgründe aus der Praxis:
Obliegenheitsverletzungen
Versicherungspolicen enthalten Klauseln über Sicherheitsmaßnahmen, die das versicherte Unternehmen einhalten muss. Typische Anforderungen: aktuelles Patch-Management, aktivierte MFA für Remote-Zugänge, regelmäßige Backups, Antivirussoftware. Wenn ein Angriff über eine bekannte Sicherheitslücke gelingt, die seit Wochen ungepatcht war, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss
Beim Abschluss einer Cyberversicherung werden Fragen zur IT-Sicherheit gestellt. Wenn diese unvollständig oder falsch beantwortet wurden — etwa weil die tatsächliche IT-Situation unklar war — hat der Versicherer Spielraum zur Anfechtung.
Ausschlussklauseln
Viele Policen schließen bestimmte Szenarien aus: staatlich geförderte Angriffe (war exclusion), Social Engineering ohne technischen Einbruch, Schäden durch eigene Mitarbeiter (Insider-Angriffe). Im Kleingedruckten stecken oft Überraschungen.
Was eine Cyberversicherung nicht ersetzt
Eine Cyberversicherung ist kein Ersatz für IT-Sicherheit — sie ist ein letztes Auffangnetz. Wer glaubt, mit einer Versicherungspolice die Sicherheitsmaßnahmen einsparen zu können, hat das Modell missverstanden:
- Reputationsschäden nach einem Datenleck sind nicht versicherbar
- Vertrauensverlust bei Kunden ist nicht versicherbar
- Bußgelder der Datenschutzbehörden sind in Deutschland nicht versicherbar
- Betriebsunterbrechungen werden nur teilweise und mit Selbstbehalt gedeckt
Was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten
- Obliegenheiten lesen: Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen sind vertraglich vorgeschrieben? Erfüllen Sie diese aktuell?
- Ausschlüsse prüfen: Was ist explizit ausgeschlossen? Ransomware-Lösegelder? Social Engineering?
- Sublimits beachten: Viele Policen haben separate, niedrigere Limits für bestimmte Schadenarten (z. B. Betriebsunterbrechung)
- Schadenmeldepflichten: Innerhalb welcher Frist muss ein Schaden gemeldet werden? 24 Stunden?
- Krisendienstleister: Hat der Versicherer einen eigenen IT-Forensik-Dienstleister — oder dürfen Sie selbst wählen?